1. Geltung
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Hocus & Pocus AG. Sie sind nur gültig, wenn sie dem Kunden vor Auftragserteilung zur Kenntnis gebracht wurden – also integrierter Bestandteil des Auftrags sind.
2. Schriftform
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.
I. Allgemeines
3. Leistungen
Die Hocus & Pocus AG erbringt innerhalb des Workflows eines Auftrags diverse gestalterische, organisatorische und administrative Leistungen.
Für zusätzliche Leistungen, insbesondere in den Bereichen Text, Fotografie sowie Produkt- und Formgestaltung, arbeitet die Hocus & Pocus AG nach den Richtlinien der einschlägigen Berufsverbände.
4. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Die Hocus & Pocus AG verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.
5. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von der Hocus & Pocus AG geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören der Hocus & Pocus AG. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen.
Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis der Hocus & Pocus AG nicht berechtigt ist, die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen – insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen – vorzunehmen.
Die Hocus & Pocus AG ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
6. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang
Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über.
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch die Hocus & Pocus AG geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Hocus & Pocus AG geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden.
Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus.
Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten neu verhandeln.
Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis der Hocus & Pocus AG einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.
7. Widerrechtliche Nutzung
Die widerrechtliche Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks der Hocus & Pocus AG verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von CHF 10’000.–. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
8. Gewährleistung
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann die Hocus & Pocus AG ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, hält der Aufraggeber die Hocus & Pocus AG in jeder Hinsicht schadlos.
9. Externe Zulieferung
Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst die Hocus & Pocus AG Leistungen Dritter, die sie für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung reproduktionsreifer Vorlagen benötigt.
Für diese Drittarbeiten muss eine Offerte vorliegen, die durch den Auftraggeber vorgängig abgenommen werden muss.
10. Aufbewahren von Unterlagen
Die Hocus & Pocus AG ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an ihrem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollen Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren.
Bei umfangreichen Arbeiten können von der Hocus & Pocus AG die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.
11. Wettbewerbe, Konkurrenzpräsentationen
Die Hocus & Pocus AG beteiligt sich an ausschliesslich an Konkurrenzpräsentationen, welche für alle Teilnehmer gleichlautende, schriftlich niedergelegte Bedingungen aufweisen. Die Teilnehmer müssen allen namentlich bekannt sein. Die Entschädigung muss für alle Teilnehmer identisch sein.
12. Einzelpräsentationen
Entschädigungen für Einzelpräsentationen werden vor Arbeitsbeginn abgesprochen.
13. Belegexemplare
Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind der Hocus & Pocus AG unaufgefordert 10 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen. Der Hocus & Pocus AG steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis ihrer Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.
II. Grundsätze
14. Auftragsvorbesprechung
In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei.
15. Richtofferte und Honorarabrechnung für Gestaltungsaufträge
Das Honorar der Hocus & Pocus AG richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundenansatz für die einzelnen Leistungen. Die Abgabe einer schriftlichen, individuellen Richtofferte wird in jedem Fall empfohlen.
Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Auftraggeber von der Hocus & Pocus AG rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.
16. Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Hocus & Pocus AG Anrecht auf:
a) Verrechnung seiner bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),
b) Verrechnung seiner Unkosten und der Vorleistungen Dritter,
c) Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.
Darüber hinaus hat die Hocus & Pocus AG das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden.
Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Hocus & Pocus AG.
17. Abrechnung
Die Hocus & Pocus AG hat die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte und der erfolgten Leistungen vorzunehmen.
18. Zahlungsbestimmungen
Nach Beendigung des Auftrags stellt die Hocus & Pocus AG Rechnung, welche innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat die Hocus & Pocus AG Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.
19. Berater- und Vermittlungskommissionen
Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich die Hocus & Pocus AG. Sie sind dem Auftraggeber weiterzugeben, wenn die Hocus & Pocus AG ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung der Produktion dem Auftraggeber in Rechnung stellt.
III. Honorar